WIR PRODUZIEREN DIE ERFOLGE!

B2B-NETWORKING

Mit uns bauen Sie ein funktionales B2B-Network auf, um mit zukünftigen
Stakeholdern Ihre Unternehmung zum Erfolg zu führen.

Existenzgründung mittels Fördermittel

KURZINFORMATIONEN ZU DEN ARTEN DER FÖRDERMITTEL UND ZUR BEANTRAGUNG


Gleich zu Beginn die gute Nachricht: Ja, eine Existenzgründung wird durch Fördermittel von Bund und Ländern gefördert. Ziel der Förderung ist es, das Existenzgründer Beraterleistungen einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen sollen, um Ihre Überlebenschancen am Markt zu maximieren.

Das sogenannte Coaching-Geld wird jedoch nicht zu hundert Prozent bezuschusst. Sie, als Unternehmer tragen dabei einen Eigenanteil von 25 Prozent. Das bedeutet dass der Staat Ihnen also 75 Prozent dazu gibt. Dafür erhalten Sie eine gewisse Grundleistung. Übersteigt das Honorar der Beratung eine Grenze von 6.000 Euro, so müssen Sie den restlichen Betrag an Ihren Unternehmensberater zahlen. Hier ein kurzes Beispiel zur Verdeutlichung:


Coaching-Geld, Beispielrechnung

Die Höhe des Beraterhonorars ist von Unternehmensberatung zu Unternehmensberatung unterschiedlich. Jeder Berater veranschlagt einen Tagessatz. Dieser beträgt in der Regel mindestens 320 Euro, wofür Ihnen im Schnitt 8 Stunden Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt werden sollten. Wie bei Preisen üblich, variieren Sie in Höhe und in der davon abhängigen Qualität. Achten Sie bitte bei der Wahl Ihres Unternehmensberaters auf ein gesundes Preis-Leistungs-Verhältnis. Meist geben Ihnen Image und Ruf Aufschluss über die Qualität einer Unternehmensberatung.

Unser Team von Business Control achtet auf die Zufriedenheit seiner Kunden. Deshalb orientieren wir uns bei der Festlegung des Beraterhonorars am Vorhaben des Kunden, an der Finanzkraft und am Gründer selbst. Wir sind ebenfalls bemüht, für finanzschwache Existenzgründer Leistungen zu übernehmen. Inwieweit dies realisierbar ist, entscheiden wir im Einzelfall mit dem jeweiligen Gründer.

Fördermittel, Frau