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Formen der Selbstständigkeit | Der Gewerbetreibende

DARSTELLUNG UND CHARAKTERISTIKEN EINES GEWERBETREIBENDEN


Business, blonde Frau

Die Unterscheidung in Gewerbetreibenden und Freiberufler wird speziell nur im deutschsprachigen Raum vorgenommen. Ursprünglich diente diese Trennung dazu, höhere Steuern von Gewerbetreibenden einzufordern, um für entstehende Umweltverschmutzungen aufzukommen. Den größten Teil bildeten bis Anfang/ Mitte des letzten Jahrhunderts die Berufsgruppen des Handwerks. Durch den Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft müssen inzwischen auch kleinere Kaufleute und im Handel tätige Unternehmer Ihrer Steuerpflicht in Form einer Gewerbesteuer nachkommen.

Ab einer bestimmten Höhe an Einnahmen sind Gewerbetreibende zudem verpflichtet, eine doppelte Buchführung durchzuführen. Sie zeichnet ein genaueres Abbild des Firmenwertes, ist demnach aber auch aufwendiger als die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung. Mit dem Eintrag ins Handelsregister sind Sie ebenfalls zur doppelten Buchführung verpflichtet. Die genaue Regelung hängt von Umsatz- und Gewinnverläufen ab. Aktuell zählen Sie bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro als Kleingewerbetreibender, wofür Sie keine doppelte Buchführung benötigen, aber auch keine Umsatzsteuer verrechnen können. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Gewerbe melden Sie meist auf den zuständigen Ordnungsämtern Ihrer Stadt oder Gemeinde an. Hierfür ist eine geringe Gebühr zwischen 15 Euro und 50 Euro fällig. Gewisse Gewerbe (z.B. Gastronomie) bedürfen einer Bewilligung durch das zuständige Amt. Auch dürfen Sie in vielen handwerklichen Berufen erst als Gewerbetreibender auftreten, wenn Sie die Bedingungen für den Status als Meister erfüllt haben. Informieren Sie sich hierzu bei der jeweiligen Handwerkskammer oder im Internet.

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