Mögliche Rechtsformen bei einer Existenzgründung
INFORMATIONEN ZU EINZELUNTERNEHMEN, PERSONEN- UND KAPITALGESELLSCHAFTEN
Rechtsformen sind in drei größere Bereiche eingeteilt: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Wenn Sie mit Ihrer Existenzgründung starten, sollten Sie sich bereits im Vorfeld gewissenhaft mit den Unterschieden und Gemeinsamkeiten,
sowie den Vor- und Nachteilen beschäftigen. Wichtige Kriterien, welche die Wahl beeinflussen, sind die Haftung mit dem Privatvermögen,
Buchführungspflichten, Entscheidungsspielräume, Grün- dungskosten, Gewinn- und Verlustaufteilung sowie steuerliche Aspekte.
Viele Jungunternehmer entscheiden sich für die Rechtsform eines Einzelunternehmens. Hierzu genügt eine Anmeldung beim Gewerbeamt.
Beachten Sie bitte, dass für einige Berufsgruppen die Anmeldung gebührenpflichtig ist und eventuell gesonderte Nachweise zu führen sind.
Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform und keine Gesellschaftsform. Deswegen ist eine Gründung mit Bezug auf das verwaltungsrechtliche
Beantragungsverfahren sehr einfach.
Personengesellschaften entstehen immer dann, wenn sich mindestens zwei Personen (Gesellschafter) an der Unternehmensführung
beteiligen und sowohl die persönliche, als auch unbeschränkte Haftung nicht scheuen. Dabei besteht die Möglichkeit, eine Personengesellschaft
in Form einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen. Soll eine Haftungsbeschränkung
für einzelne Gesellschafter der Personengesellschaft vorgenommen werden, dann empfiehlt sich bei Existenzgründung die Rechtsform
einer Kommanditgesellschaft (KG) als Sonderform der OHG.
Freiberufler können sich zu einer sogenannten Partnerschaftsgesellschaft (PartG) zusammenschließen. Hier wird die Haftung aufgrund
fehlerhafter Berufsausübung auf den Partner beschränkt, welcher den Fehler begangen hat. Es ist ein Gesellschaftsvertrag anzulegen
und die Partnergesellschaft ist ins Partnerschaftsregister des zuständigen Amtsgerichtes einzutragen. Ein weiterer großer Vorteil
bei dieser Existenzgründung ist die Nutzung von Netzwerken und Verbundstärke.
Kapitalgesellschaften haften lediglich mit ihrem eingesetzten Kapital bzw. Mindestkapital. Inzwischen haben sich in Deutschland
zahlreiche Formen etabliert, für die es verschiedenartige gesetzliche Reglementierungen gibt. Die bekanntesten Vertreter sind die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit der Gründung
einer "Limited", wobei jedoch einiges zu beachten ist.
Eine Sonderform bildet die Eingetragene Genossenschaft (EG). Sie ist weder eine Personengesellschaft, noch eine Kapitalgesellschaft.
Sie wird im Sinne einer juristischen Person als Privatunternehmen deklariert und durch Genossenschaftsmitglieder vertreten. Die
Mitglieder bringen das Kapital (Genossenschaftsanteile) selber auf und haften nicht mit dem Privatvermögen.
|