Was sind direkte Steuern?
ARTIKEL, BEITRÄGE UND MEINUNGEN ZUR RUBRIK STEUERN
Autor: Rene
Datum: 21.07.2008
Website: srgb.de
Die zahlreichen Steuern werden vom deutschen Steuerrecht und den Steuergesetzen nach verschiedenen Kriterien verschiedenen
Steuerarten zugeordnet. Abhängig von der jeweiligen Art, wie eine Steuer erhoben wird, ist sie zu einer der zwei größten Gruppen
Steuern zuzuordnen: zu den direkten Steuern bzw. zu den indirekten Steuern. Der gesetzlichen Definition nach sind die Steuern zu
der Gruppe der direkten Steuern dann zuzuordnen, wenn sie buchstäblich direkt an den Staat abgeführt werden. Das heißt, sie werden
vom Steuerzahler direkt an den Staat abgeführt, indem sie von ihm an das zuständige Finanzamt überwiesen werden. Oder aber sie
werden nicht vom Steuerzahler selbst, sondern für ihn ebenfalls direkt an das zuständige Finanzamt weitergeleitet, allerdings
von einem Dritten.
Zahlreiche direkte Steuern betreffen dabei vor allem den Steuerzahler als natürliche Person. Die sowohl für alle Steuerzahler
als auch für den Staat wichtigste Steuerart ist die Einkommensteuer. Allerdings ist die Einkommensteuer als ein Sammelbegriff
zu betrachten. Denn sie betrifft alle Arten Einkommen. Und dafür hat der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz (EStG) die
Einkünfte in sieben verschiedenen Einkommensarten gruppiert und diese auch entsprechend definiert. Das sind: das Einkommen aus
Land- bzw. Forstwirtschaft (1), aus Gewerbetätigkeit (2), aus selbstständiger Tätigkeit (3), aus nichtselbstständiger
Tätigkeit (4), aus Kapitaleinkünften (5), aus Vermietung bzw. Verpachtung (6) und schließlich aus sonstigen Einkünften (7).
Unter diesen sieben Einkommensarten ist die Einkommenssteuer auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit deren
Erhebungsart nach eine typische direkte Steuer, die als Lohnsteuer bezeichnet wird. Denn sie wird für alle unselbstständig
Beschäftigten an das zuständige Finanzamt von deren Arbeitgeber direkt abgeführt. Die Höhe der direkt
abgeführten Lohnsteuer ist
von der Höhe des Einkommens (Gehalt bzw. Lohn) des jeweiligen Steuerzahlers, aber auch von einigen Merkmalen seiner
individuellen Lebenslage (wie sein Familienstand bzw. die Anzahl seiner Kinder) abhängig. Die direkt abgeführte Einkommenssteuer
ist eine Vorauszahlung der Steuerschuld, deren Höhe durch die spätere Einkommenssteuererklärung berichtigt werden kann. Hat ein
unselbstständig Beschäftigter außerdem Einkommen aus den anderen Einkommensarten, werden diese nicht direkt besteuert. Er muss
sie ebenfalls besteuern lassen, allerdings erst über die Einkommenssteuererklärung, über die seine gesamte Steuerschuld ermittelt
wird.
Weitere direkte Steuern sind zum Beispiel: Die Kfz Steuer, die von Kfz Haltern jährlich zu entrichten ist. Die Grundsteuer, die
von Besitzern von Immobilien (Häuser, Wohnungen, Grundstücke) pro Quartal zu entrichten ist. Die Hundesteuer, die Hundebesitzer
zu leisten haben. Die Grunderwerbssteuer, die beim Erwerb von Immobilien fällig wird. Die Erbschaft- bzw. die Schenkungssteuer,
die bei Annahme einer Erbschaft bzw. einer Schenkung zu bezahlen sind. Die derzeit geltende Quellensteuer so wie die ab dem #
1. Januar 2009 in Kraft tretende Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, für die kein Freistellungsauftrag vorliegt.
Neben der Einkommensteuer, die ausschließlich natürliche Personen betrifft, ist die Körperschaftsteuer, die dagegen die
juristischen Personen betrifft (wie eine GmbH oder eine AG), zu erwähnen. Diese hat einen festen Steuersatz von derzeit
(seit dem 1. Januar 2008) 15 %.
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